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Visum und Einreisevoraussetzungen für Polen für Krakau-Besucher

Visum und Einreisevoraussetzungen für Polen für Krakau-Besucher

Aktualisiert am:

Krakow: Old Town guided walking tour

Duration: 3h

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Brauche ich ein Visum für einen Besuch in Krakau, Polen?

EU/EWR- und Schweizer Bürger benötigen nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass — kein Visum. US-, UK-, kanadische, australische und neuseeländische Bürger können visumsfrei bis zu 90 Tage in jedem 180-Tage-Zeitraum nach Polen einreisen. ETIAS (EU-Reisegenehmigung) wurde erneut verschoben und wird frühestens Ende 2026 erwartet — Mitte 2026 nicht erforderlich. Ihr Reisepass muss mindestens 3 Monate nach dem geplanten Abreisedatum gültig sein.

Polens Position: EU-Mitglied, Schengen-Raum

Polen trat 2004 der Europäischen Union und 2007 dem Schengen-Raum bei. Das bedeutet:

  1. EU/EWR-Bürger und Schweizer Bürger reisen mit nationalem Personalausweis oder Reisepass nach Polen — kein Visum, keine Zeitbeschränkung (Recht auf Freizügigkeit).
  2. Nicht-EU-Staatsangehörige aus visumbefreiten Ländern (einschließlich USA, UK, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea und andere) können unter der 90-Tage-Schengen-Regel nach Polen einreisen — maximal 90 Tage innerhalb jedes 180-Tage-Zeitraums, über den gesamten Schengen-Raum.
  3. Nicht-EU-Staatsangehörige aus nicht-befreiten Ländern benötigen ein Schengen-Visum (beantragt beim polnischen Konsulat oder einer Botschaft eines Schengen-Mitgliedstaats).

Polen verwendet nicht den Euro; der polnische Złoty (PLN) ist die Währung. Das Fehlen eines Euro beeinflusst weder die Schengen-Mitgliedschaft noch Grenzregeln. Für Währungsdetails siehe den Krakau-Geld-und-Währungs-Guide.

Für allgemeine Erstbesuchsplanung deckt der Krakau-für-Erstbesucher-Guide alle praktischen Informationen ab.


Einreisevoraussetzungen nach Land

Vereinigte Staaten

US-Bürger können Polen (und den gesamten Schengen-Raum) für bis zu 90 Tage ohne Visum innerhalb jedes 180-Tage-Zeitraums besuchen. Ihr Reisepass muss mindestens 3 Monate nach dem geplanten Abreisedatum aus dem Schengen-Raum gültig sein.

Die 90-Tage-Zählung gilt für die gesamte Summe in allen Schengen-Ländern, nicht nur Polen.

Vereinigtes Königreich

Post-Brexit werden UK-Bürger als Nicht-EU-Drittstaatsangehörige behandelt, bleiben aber auf der Schengen-visumbefreiten Liste. UK-Bürger können Polen und den Schengen-Raum für bis zu 90 Tage in jedem 180-Tage-Zeitraum ohne Visum besuchen.

Reisepassgültigkeitsanforderung: Ihr UK-Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein UND noch mindestens 3 Monate Gültigkeit nach dem geplanten Abreisedatum aus dem Schengen-Raum haben.

Hinweis: Einige ältere UK-Reisepässe wurden mit 10 Jahren Gültigkeit ausgestellt, sind aber bereits 10 Jahre alt, bevor das aufgedruckte Ablaufdatum erreicht ist. Das Ausstellungsdatum sorgfältig prüfen, nicht nur das Ablaufdatum.

Kanada

Kanadische Bürger sind für Polen und den Schengen-Raum visumbefreit, bis zu 90 Tage in jedem 180-Tage-Zeitraum. Standardanforderungen an die Reisepasegültigkeit gelten (3 Monate nach Abreise).

Australien

Australische Bürger sind für den Schengen-Raum einschließlich Polen für bis zu 90 Tage in jedem 180-Tage-Zeitraum visumbefreit. Ab Ende 2026 wird ETIAS (siehe unten) erforderlich sein — aktuellen Status vor der Reise prüfen.

Neuseeland

Neuseeländische Bürger sind für Schengen einschließlich Polen für bis zu 90 Tage in jedem 180-Tage-Zeitraum visumbefreit.

Europäische Union und EWR-Bürger

EU- und EWR-Bürger (Norwegen, Island, Liechtenstein) und Schweizer Bürger haben das Recht auf Freizügigkeit in Polen. Einreise mit gültigem nationalem Personalausweis oder Reisepass möglich — kein Visum, keine Zeitbeschränkung für Aufenthalte unter 90 Tagen.

Andere Staatsangehörigkeiten

Die vollständige Schengen-visumbefreite Länderliste ändert sich; beim polnischen Außenministerium (gov.pl/web/diplomacy) oder der Website der Botschaft Ihres Landes prüfen. Länder, die nicht auf der Befreiungsliste stehen, benötigen ein Schengen-Kurzaufenthalts-Visum, das vor der Reise beim polnischen Konsulat beantragt werden muss.


ETIAS: die EU-Reisegenehmigung (in Kürze)

ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) ist das EU-Äquivalent des US-ESTA oder des australischen ETA — eine elektronische Vorautorisierung für visumbefreite Reisende, mit einer kleinen Gebühr (vorgesehen 7 €), 3 Jahre gültig, online beantragt.

Aktueller Status (Mitte 2026): ETIAS wurde mehrfach verschoben. Die neueste offizielle Position der eu-LISA (der EU-Agentur, die es implementiert) gibt an, dass das System noch nicht in Betrieb ist und frühestens Ende 2026 in Betrieb gehen wird. Es gibt eine Übergangsfrist nach dem Start, bevor es obligatorisch wird.

Was das für Ihre Reise bedeutet:

  • Bei einem Besuch in Krakau 2026: ETIAS ist noch nicht erforderlich. Nichts kaufen, was vorgibt, ETIAS zu sein — das offizielle System ist kostenlos anzuwenden (nur 7 € Gebühr) und ist noch nicht gestartet.
  • Aktuellen Status unter travel-europe.europa.eu/etias prüfen, wenn Sie für Ende 2026 oder 2027 buchen.
  • Wenn ETIAS gestartet ist, gilt es für die meisten visumbefreiten Nicht-EU-Staatsangehörigen: US-, UK-, kanadische, australische, neuseeländische Bürger und viele andere.

Warnung: Mehrere Websites verlangen 30–60 € für “ETIAS-Antragshilfe”. Das sind Betrugs-Vermittler. Wenn das System startet, wird die einzige autorisierte Seite das offizielle EU-Regierungsportal sein.


Reisepassgültigkeitsanforderungen

Für die Schengen-Einreise muss Ihr Reisepass mindestens 3 Monate nach dem geplanten Abreisedatum aus dem Schengen-Raum gültig sein (nicht Ihr Abreisedatum aus Polen — von Ihrem letzten Schengen-Land).

Für EU-Bürger, die mit Personalausweis einreisen: Der Personalausweis muss aktuell sein (nicht abgelaufen).

Für UK-Bürger insbesondere: Prüfen, dass der Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde UND noch 3 Monate Restgültigkeit nach der Abreise hat. Einige Pässe, die mit zusätzlichen Monaten über die angegebene Gültigkeit hinaus ausgestellt wurden, werden in manchen Auslegungen nicht zur 3-Monats-Anforderung gezählt.


Die 90-Tage-Schengen-Regel erklärt

Die 90-Tage-Regel wird häufig missverstanden. Die Regel lautet:

Nicht mehr als 90 Tage in jedem rollenden 180-Tage-Zeitraum über den gesamten Schengen-Raum.

Dies ist kein Jahreskalender-Reset. Das 180-Tage-Fenster rollt kontinuierlich. Wenn Sie zwischen Januar und April 60 Tage in Deutschland, Frankreich und Spanien verbracht haben, haben Sie nur noch 30 Schengen-Tage übrig, bis sich Ihr 180-Tage-Fenster genug verschoben hat.

Für die meisten Touristen, die ein oder zwei Wochen in Krakau verbringen, ist das irrelevant. Aber für digitale Nomaden, Langzeitbesucher oder alle, die mehrere Europareisen in einem Jahr kombinieren, ist das Verfolgen des rollenden 180-Tage-Fensters wichtig.

Polen hat keine separate Tageszählung vom Schengen-Gesamtbetrag.


Einreise am Flughafen Krakau

Der Krakauer Flughafen KRK liegt innerhalb des Schengen-Raums. Die Passkontrolle hängt davon ab, von wo man fliegt:

Aus dem Schengen-Raum (Deutschland, Frankreich, Niederlande usw.): Keine Passkontrolle. Direkter Weg vom ankommenden Flug in das Terminal. Den Flughafen-zum-Stadtzentrums-Guide für Transportoptionen aus der Ankunftshalle lesen.

Von außerhalb des Schengen-Raums (UK post-Brexit, USA, Kanada, Australien, Nicht-EU-Länder): Vollständige Passkontrolle in der KRK-Ankunftshalle. Die Beamten prüfen Gültigkeit, Visumstatus und können nach Zweck und Dauer des Aufenthalts fragen. Standardantworten — Tourismus, Rückreise nach [Heimatland] — genügen.

Biometrische Reisepassinhaber aus visumbefreiten Ländern können verfügbare E-Pass-Tore am KRK nutzen.


Gesundheits- und Impfvoraussetzungen

Stand Mitte 2026 hat Polen keine COVID-bedingten Einreiseanforderungen, Impfzertifikate oder Gesundheitsdokumentationsanforderungen für Besucher aus irgendeinem Land.

Standardreisegesundheitsempfehlungen für Polen:

  • Routineimpfungen (MMR, Tdap, Grippe) aktuell halten
  • Keine Tropenkrankheitsprophylaxe für Touristenrouten in Krakau und Małopolska erforderlich
  • FSME-Impfung (Frühsommer-Meningoenzephalitis) wird für Wanderer empfohlen, die Zeit in Waldgebieten Südpolens verbringen (Tatras, Pieniny, Nationalpark Ojców) — beim Hausarzt oder in der Reiseklinik nach einem Zwei-Dosen-Kurs fragen

Für Auschwitz-Besucher: keine Gesundheitsdokumentation erforderlich. Das Auschwitz-Birkenau-Reiseziel ist eine normale öffentliche Museumseinrichtung.


Reiseversicherung

Polen verlangt für die Einreise aus visumbefreiten Ländern keine Reiseversicherung. EU- und Schengen-Visumsantragsteller müssen jedoch den Nachweis einer Reiseversicherung mit mindestens 30.000 € Krankenversicherungsschutz erbringen.

Für alle Besucher wird eine Reiseversicherung mit Krankenrücktransport und Notfallbehandlung dringend empfohlen. Polnische Privatkliniken sind ausgezeichnet, aber nicht kostenlos; die EHIC/EKUZ deckt Notfall-Krankenversorgung für EU-Bürger ab, aber nicht Rücktransport oder Privatbehandlung. UK-Besucher behalten EHIC/GHIC-Kartenrechte in Polen nach dem Brexit.


Meldepflicht

Hotels in Polen registrieren ausländische Gäste automatisch bei den örtlichen Behörden — eine gesetzliche Anforderung, die vom Hotel erledigt wird, nicht von Ihnen. Bei privatem Unterkommen (Airbnb, Wohnung von Freunden) ist der Gastgeber technisch verpflichtet, ausländische Gäste anzumelden. In der Praxis wird das bei kurzen Touristenaufenthalten selten kontrolliert.

Sehen Sie Wo man in Krakau übernachtet für Unterkunftsmöglichkeiten in den Hauptvierteln der Stadt.


Häufig gestellte Fragen zu Visum und Einreise nach Polen

Benötigen US-Bürger 2026 ein Visum für Polen?

Nein. US-Bürger können Polen und den gesamten Schengen-Raum für bis zu 90 Tage ohne Visum besuchen. ETIAS (eine elektronische Reisegenehmigung) war Mitte 2026 noch nicht in Kraft. Wenn es gestartet ist, wird es ein einfacher Online-Antrag sein, kein Visum.

Benötigen UK-Bürger nach dem Brexit ein Visum für Polen?

Nein — das UK bleibt auf der Schengen-visumbefreiten Liste. UK-Bürger können Polen für bis zu 90 Tage ohne Visum besuchen. Sie müssen jedoch die 3-Monats-Reisepasegültigkeitsregel und die rollende 90/180-Schengen-Tageszählung einhalten. ETIAS gilt für UK-Bürger, wenn es startet.

Was ist ETIAS und wann beginnt es?

ETIAS ist die elektronische EU-Reisegenehmigung für visumbefreite Besucher — ähnlich dem US-ESTA. Es erfordert eine 7-€-Gebühr und einen Online-Antrag. Stand Mitte 2026 ist das System noch nicht gestartet. Die Europäische Kommission hat kein festes Startdatum bestätigt; Schätzungen verweisen auf Ende 2026 mit einer Übergangsfrist. Aktuellen Status unter travel-europe.europa.eu/etias prüfen.

Kann ich mit einem abgelaufenen Reisepass nach Polen einreisen, wenn mein Personalausweis gültig ist?

EU-Bürger: Ja, wenn Ihr nationaler Personalausweis gültig ist. Nicht-EU-Bürger: Nein — für die Schengen-Einreise ist ein gültiger Reisepass erforderlich.

Gibt es eine Gebühr für die Einreise nach Polen als Tourist?

Nein. Die touristische Einreise nach Polen ist kostenlos. Es gibt keine Einreisesteuer, Tourismusgebühr oder ähnliche Abgaben. Wenn ETIAS startet, beträgt die Gebühr 7 € pro Antrag.

Welche Dokumente sollte ich bei einem Besuch in Krakau mitführen?

Mindestens: gültiger Reisepass (oder Personalausweis für EU-Bürger). Empfohlen, auf Telefon oder Papier verfügbar: Hotel-/Unterkunftsbuchungsbestätigung, Rück- oder Weiterreiseticket. Für Auschwitz-Besuche: Ihre Termin-Eintrittsgenehmigung. Für EHIC/GHIC-Karteninhaber: die Karte selbst. Für Touren über GetYourGuide gebucht — wie die Altstadtrundgang-Tour — werden digitale Buchungsbestätigungen auf dem Telefon bereitgestellt.

Was, wenn ich länger als 90 Tage in Polen bleiben möchte?

Für Aufenthalte über 90 Tage gelten andere Regeln. EU/EWR-Bürger: beim örtlichen Urząd Gminy (Gemeindeverwaltung) anmelden. Nicht-EU-Bürger: Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis (Zezwolenie na pobyt czasowy) beim Kleinen Woiwodschaftsamt in Krakau (ul. Basztowa 22). Das geht über den Rahmen eines Touristen-Einreise-Guides hinaus; das polnische Ausländeramt (udsc.gov.pl) für aktuelle Verfahren konsultieren.


Grenzüberschreitung in Nachbarländer von Krakau aus

Polen grenzt an Tschechien, Slowakei, Deutschland, Ukraine, Weißrussland, Litauen und Russland (Kaliningrad). Alle EU-Nachbarn Polens gehören ebenfalls zum Schengen-Raum, was die Grenzüberquerung für Schengen-Mitglieder und visumbefreite Staatsangehörige nahtlos macht.

Krakau in die Slowakei: Die relevanteste grenzüberschreitende Reise für Krakau-Besucher. Zakopane liegt nahe der slowakischen Grenze; Touren zum Bachledka-Baumwipfelpfad überqueren für einen Teil der Route die Slowakei. Keine Grenzkontrolle; Schengen-Freizügigkeit gilt. Ihre gleiche 90-Tage-Schengen-Zuteilung gilt in der Slowakei.

Krakau nach Tschechien: Zugänglich per Zug oder Bus (Ostrava ca. 2 Stunden; Prag ca. 4 Stunden per Zug oder FlixBus). Keine Grenzkontrolle im Schengen-Raum.

Ukraine: Die Ukraine gehört nicht zur EU oder dem Schengen-Raum. Eine Landgrenzüberquerung von Polen in die Ukraine erfordert ein gültiges Visum oder Visum bei der Einreise (aktuelle ukrainische Einreisevoraussetzungen für Ihre Staatsangehörigkeit prüfen). Angesichts des laufenden Konflikts vor jeder Ukraine-Grenzüberquerung die Reisehinweise Ihrer Regierung konsultieren.


Einreise mit Kindern und Minderjährigen

Familien: Kinder, die mit beiden Elternteilen reisen, nutzen einfach das Familiendokument. Wenn ein Kind einen eigenen Reisepass hat, muss es separat bei der Passkontrolle vorgestellt werden.

Kinder, die mit einem Elternteil reisen: Die polnische Grenzkontrolle kann nach Nachweis der Zustimmung des anderen Elternteils fragen, wenn das Kind nur mit einem Elternteil oder Vormund reist. Ein beglaubigtes Einverständnisschreiben des abwesenden Elternteils, übersetzt ins Polnische oder Englische, vermeidet Verzögerungen.

Unbegleitete Minderjährige: Es gelten spezifische Dokumentationsanforderungen. Das polnische Konsulat in Ihrem Land für aktuelle Anforderungen kontaktieren.


Mit Haustieren einreisen

Polen befolgt EU-Haustierreiseregeln:

  • Hunde, Katzen und Frettchen benötigen: gültige Tollwutimpfung (verabreicht nicht weniger als 21 Tage vor der Einreise), EU-Heimtierausweis oder offizielles Drittland-Gesundheitszertifikat, ISO-Standard-Mikrochip
  • UK-Besucher, die nach dem Brexit mit Haustieren reisen: aktuelle UK-Regierungsrichtlinien für Reisen mit Haustieren in EU-Mitgliedstaaten prüfen; die Anforderungen haben sich nach dem Brexit geändert
  • Keine Quarantäne für ordnungsgemäß dokumentierte Haustiere, die aus EU- oder zugelassenen Drittländern nach Polen einreisen

In Krakau gibt es tierfreundliche Hotels (bei der Buchung angeben); der Planty-Park und das Vistula-Flussufer erlauben Hunde an der Leine.


Aktuelle Einreisebedingungen: ein Hinweis

Einreisevoraussetzungen ändern sich. Die Informationen in diesem Guide spiegeln den Stand von Mai 2026 wider. Wichtige Punkte, die vor dem spezifischen Reisedatum zu prüfen sind:

  1. ETIAS-Status: travel-europe.europa.eu/etias für aktuellen Startstatus prüfen
  2. Länderspezifische Anforderungen: Polnisches Außenministerium (msz.gov.pl) oder das Reiseportal Ihrer nationalen Regierung prüfen
  3. Alle bilateralen Abkommen: Einige Länder haben spezifische Vereinbarungen mit Polen außerhalb des Standard-Schengen-Rahmens
  4. Gesundheitsdokumentationsanforderungen: Obwohl keine Mitte 2026 bestanden, wurden COVID-bezogene Regeln mehrfach eingeführt und abgeschafft; aktuellen Status für das Reisedatum prüfen

Für die praktische Planung nach bestätigter Einreise decken der Krakau-für-Erstbesucher-Guide und der Krakau-Reiserouten-Planungsguide alle Logistik-Details vor Ort ab. Die Fast-Track-Wieliczka-Tour ist eines der ersten empfehlenswerten Dinge bei bestätigter Reise — es ist der beliebteste Halbtages-Ausflug ab Krakau, und die Verfügbarkeit ist in der Hochsaison begrenzt.


Polen und Schengen: das Gesamtbild für Mehrländerreisen

Viele Krakau-Besucher kombinieren ihre Reise mit anderen europäischen Ländern. Zu verstehen, wie der Schengen-Raum Ihre Reiseroute beeinflusst, ist praktische Planung:

Häufige Mehrländer-Reiserouten ab Krakau:

  • Krakau + Prag (Tschechien): 4–5 Stunden per Zug oder FlixBus; gleiche Schengen-Zone
  • Krakau + Budapest (Ungarn): 6–7 Stunden per Zug; gleiche Schengen-Zone
  • Krakau + Wien (Österreich): 6–7 Stunden per Zug; gleiche Schengen-Zone
  • Krakau + Warschau (Polen): 2,5 Stunden per Schnellzug; innerhalb Polens
  • Krakau + Bratislava (Slowakei): 4–5 Stunden; gleiche Schengen-Zone

Für Nicht-EU-Besucher mit der 90-Tage-Schengen-Grenze zählt jedes dieser Länder gegen dieselbe 90-Tage-Zuteilung. Eine 2-Wochen-Reise durch Krakau, Prag und Wien verbraucht ungefähr 14 Tage Ihrer 90-Tage-Schengen-Zuteilung.

Warschau als Einstiegspunkt: Einige Besucher kommen am Flughafen Warschau Chopin (WAW) an und reisen per Zug nach Krakau (ungefähr 2,5 Stunden, 80–120 PLN). Warschau ist auf manchen Strecken günstiger zu fliegen als Krakau.


Vorabreise-Checkliste: Einreisedokumente

Vor der Abreise nach Krakau prüfen:

  • Reisepassgültigkeit: mindestens 3 Monate nach dem Rückreisedatum aus allen Schengen-Ländern
  • Für UK-Bürger: Reisepass innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt (Ausstellungsdatum prüfen, nicht nur Ablaufdatum)
  • ETIAS-Status: travel-europe.europa.eu/etias für aktuellen Startstatus prüfen
  • Reiseversicherung abgeschlossen (Krankenversicherung, Reiseabbruch)
  • EHIC/GHIC-Karte (EU/UK-Bürger) — deckt Notfall-Krankenversorgung ab
  • Hotel-Buchungsbestätigung auf Telefon oder gedruckt verfügbar
  • Auschwitz-Termin bestätigt (bei Besuch) — zeitkritischste Buchung
  • Wawel-Tickets gebucht (bei Besuch in der Hochsaison)
  • Polnische SIM-Karte oder internationaler Datentarif geregelt

Für die vollständige Vorkunftslogistik mit Geld, Transport und Ersttagsplanung den Krakau-für-Erstbesucher-Guide lesen. Für Gepäck über Dokumente hinaus den Krakau-Packliste-Guide. Für die beste Reisezeit bezüglich Menschenmassen und Kosten den Besten-Reisezeit-Guide für Krakau.

Nach der Ankunft in Krakau sind die Altstadt, Kazimierz und Tagesausflüge nach Wieliczka und Auschwitz-Birkenau die Erlebnisse, die die meisten Erstbesuche prägen.

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